Die Gemeinde Fraureuth ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG), dem Sächsischen Inklusionsgesetz (SächsInklusG), der Barrierefreien‐Informationstechnik‐Verordnung (BITV 2.0) sowie dem Sächsische E-Government-Gesetz (SächsEGovG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.fraureuth.de.
Stand der Barrierefreiheit
Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1. sowie die weiterentwickelte Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Für PDF-Dokumente ist der internationale Standard PDF/UA zu beachten.
Die angegebene Website ist nach den oben genannten Richtlinien nur teilweise barrierefrei.
An Verbesserungen hinsichtlich der Zugänglichkeit wird gearbeitet. Diese werden schrittweise durchgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Barriere 1
Nicht alle der vorhandenen Formulare, Broschüren und PDF-Dateien entsprechen derzeit den Vorgaben der Barrierefreiheit.
Barriere 2
Nicht zu allen verwendeten Bildern sind Alternativtexte vorhanden, die das Bild bzw. Ziel eines verlinkten Bildes beschreiben. Nicht zu allen Tabellen sind Beschreibungen vorhanden.
Barriere 3
Verlinkungen oder Links können unverständlich sein.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23.09.2020 auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt. Neu eingestellte Artikel, Beiträge, Fotos und Dokumente werden stets bei Erstellung auf Barrierefreiheit geprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sofern Ihnen bestehende Barrieren in Bezug auf unsere Webseiten auffallen oder Sie weitere Informationen zu noch nicht barrierefreien Inhalten benötigen, senden Sie uns bitte eine E-Mail an
Gemeinde Fraureuth
Hauptstr. 94
08427 Fraureuth
Wir werden versuchen, die mitgeteilten Mängel zu beseitigen beziehungsweise Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.
Durchsetzungsverfahren
Die Gemeindeverwaltung Fraureuth ist bestrebt, Ihre Hinweise, Anregungen und Anfragen innerhalb eines Monats zu beantworten. Sollte eine Antwort unterbleiben oder für Sie nicht zufriedenstellend sein, können Sie sich an die Geschäftsstelle des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden:
Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Albertstraße 10
01097 Dresden
Postanschrift
Archivstraße 1
01097 Dresden
E-Mail:
Telefon: 0351 564-12161
Fax: 0351 564-12169
Webseite: www.inklusion.sachsen.de