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Gemeinderat / Ortschaftsrat

Auskunft gemäß § 10 Abs. 1 Nummer 2 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG) in Verbindung mit Artikel 12 bis 14 der Europäischen Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO)

Gespeicherte Daten

Melderegister (incl. Wahlkomponente)

  • Familienname
  • frühere Namen
  • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens
  • Doktorgrad
  • Ordens- und Künstlernamen
  • Tag und Ort der Geburt bei Geburt im Ausland auch den Staat
  • Geschlecht
  • gesetzlicher Vertreter (Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Anschrift, Tag der Geburt, Geschlecht, Sterbetag, Auskunftssperren gemäß § 51 BMG)
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft
  • derzeitige Anschriften, frühere Anschriften im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde sowie Anschrift der letzten alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung und der letzten Nebenwohnung außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Meldebehörde, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch den Staat und die letzte Anschrift im Inland, bei Wegzug ins Ausland auch die Zuzugsanschrift im Ausland und den Staat
  • Einzugsdatum, Auszugsdatum, Datum des letzten Wegzugs aus einer Wohnung im Inland sowie Datum des letzten Zuzugs aus dem Ausland
  • Familienstand, bei Verheirateten oder Lebenspartnern zusätzlich Tag und Ort der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft, sowie bei Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland auch den Staat
  • Ehegatte oder Lebenspartner (Vor- und Familiennamen, Geburtsname, Doktorgrad, Tag der Geburt, Geschlecht, Anschrift, Sterbetag, Auskunftssperren gemäß § 51 BMG)
  • minderjährige Kinder (Vor- und Familiennamen, Tag der Geburt, Geschlecht, Anschrift, Sterbetag, Auskunftssperren gemäß § 51 BMG)
  • Ausstellungsbehörde, -datum, Gültigkeitsdauer und Seriennummer des gültigen Personalausweises/Passes, sowie Sperrkennwort und Sperrsumme des Personalausweises
  • Auskunfts- und Übermittlungssperren
  • Sterbetag und -ort, bei Versterben im Ausland auch den Staat

(2) Über die in Absatz 1 genannten Daten hinaus speichern die Meldebehörden im Melderegister folgende Daten einschließlich der zum Nachweis ihrer Richtigkeit erforderlichen Hinweise:

  • für die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene die Tatsache, dass die betroffene Person
  • von der Wahlberechtigung oder der Wählbarkeit ausgeschlossen ist
  • als Unionsbürger (§ 6 Abs. 3 Satz 1 des Europawahlgesetzes) bei der Wahl des Europäischen Parlaments von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis im Inland einzutragen ist; ebenfalls zu speichern ist die Gebietskörperschaft oder der Wahlkreis im Herkunftsmitgliedstaat, wo er zuletzt in ein Wählerverzeichnis eingetragen war
  • als im Ausland lebender Deutscher einen Hinweis auf Wahlen zum Deutschen Bundestag sowie auf Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland erhält; ebenfalls ist nach Mitteilung der betroffenen Person ihre derzeitige Anschrift im Ausland zu speichern
  • für das Verfahren zur Bildung und Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale nach § 39e Absatz 2 Satz 2 und 3 des Einkommensteuergesetzes
  • die Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgesellschaft sowie das Datum des Eintritts und Austritts, den Familienstand
  • das Datum der Begründung oder der Auflösung der Ehe sowie das Identifikationsnummern oder die vorläufigen Bearbeitungsmerkmale des Ehegatten sowie der minderjährigen Kinder, die ihre alleinige Wohnung oder ihre Hauptwohnung im Zuständigkeitsbereich der selben Meldebehörde haben
  • für Zwecke nach § 139b Absatz 2 der Abgabeordnung die Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabeordnung und bis zu deren Speicherung im Melderegister das Vorläufige Bearbeitungsmerkmal nach § 139b Absatz 6 Satz 2 der Abgabeordnung
  • für die Ausstellung von Personalausweisen und Pässen die Tatsache, dass Passversagungsgründe vorliegen, ein Pass versagt oder entzogen oder eine Anordnung nach § 6 Abs. 7 des Personalausweisgesetzes getroffen worden ist
  • für staatsangehörigkeitsrechtliche Verfahren die Tatsache, dass nach § 29 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eintreten kann
  • für Zwecke des Suchdienstes die Anschrift vom 1. September 1939 derjenigen Einwohner, die aus den in § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Bundesvertriebenengesetzes bezeichneten Gebieten stammen
  • für das waffenrechtliche Verfahren die Tatsache, dass eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt worden ist, und die diese Tatsache mitteilende Behörde mit Angabe des Tages der erstmaligen Erteilung
  • für sprengstoffrechtliche Verfahren die Tatsache, dass eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis oder ein Befähigungsschein nach § 20 des Sprengstoffgesetzes erteilt worden ist sowie die Behörde, die diese Tatsache mitteilt, mit Angabe des Datums der erstmaligen Erteilung
  • zur Beantwortung von Aufenthaltsanfragen anderer Behörden und sonstiger öffentlicher Stellen, wenn der Einwohner die Wohnung aufgegeben hat und der Meldebehörde eine neue Wohnung nicht bekannt ist, das Ersuchen um Datenübermittlung mit dem Datum der Anfrage und der Angabe der anfragenden Stelle für die Dauer von bis zu zwei Jahren
  • für die Prüfung, ob die von der meldepflichtigen Person gemachten Angaben richtig sind, und zur Gewährleistung der Auskunftsrechte in § 19 Absatz 1 Satz 3 BMG und § 50 Absatz 4 BMG den Namen und die Anschrift des Eigentümers der Wohnung und, wenn dieser nicht selbst Wohnungsgeber ist, auch den Namen und die Anschrift des Wohnungsgebers
  • im Spannungs- und Verteidigungsfall für die Wehrerfassung die Tatsache, dass ein Einwohner bereits vor der Erfassung seines Jahrganges erfasst worden ist
  • für die Erstellung von Wahlbenachrichtigungen zusätzlich Art der Wahl, Wahlgebiet (Wahlbezirk, Wahllokal, Wahlkreis, Nummer im Wählerverzeichnis) und verfahrensbedingte Hinweise für die Wahlbenachrichtigungen
  • verfahrensbedingte Hinweise


Pass- und Ausweisregister

  • Lichtbild
  • Unterschrift
  • Familienname und Geburtsname
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • Tag und Ort der Geburt
  • Größe
  • Farbe der Augen
  • Anschrift
  • Staatsangehörigkeit
  • Familienname, Vornamen, Tag der Geburt und Unterschrift des gesetzlichen Vertreters
  • Seriennummer
  • Sperrkennwort und Sperrsumme
  • letzter Tag der Gültigkeitsdauer, ausstellende Behörde
  • Vermerke über Anordnungen nach § 6 PAuswG bzw. §§ 7, 8 und 10 PassG
  • Angaben zu Erklärungspflichten nach § 29 StAG
  • Tatsache, dass Funktion des Ausweises zur eID ausgeschaltet wurde oder der Ausweis in die Sperrliste eingetragen ist
  • Ordens- und Künstlername
  • Nachweis über erteilte Ermächtigungen nach § 8 PAuswG bzw. § 19 PassG
  • verfahrensbedingte Hinweise

Empfänger regelmäßiger Datenübermittlungen

Nach § 10 Absatz 1 Nummer 2 und 3 BMG und den Vorgaben der Artikel 12 bis 14 DS-GVO haben Sie unter anderem auch das Recht von der Melde-, Pass- und Ausweisbehörde zu erfahren, welche Datenempfänger regelmäßig oder aufgrund von Anfragen von Ihnen Daten erhalten haben, um welche Art von Daten es sich hierbei gehandelt hat, und zu welchem Zweck (mit Verweis auf die entsprechenden Rechtgrundlagen) sowohl die Speicherung als auch mögliche regelmäßige Datenübermittlungen erfolgen.
Nachstehend sind die Empfänger aufgeführt, denen nach Bundesrecht (u. a. Datenübermittlungsverordnungen des Bundes, Bundesmeldegesetz, Aufenthaltsverordnung, Krebsregistergesetz, Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, Waffengesetz, Sprengstoffverordnung, Personalausweisgesetz, Passgesetz) oder Landesrecht anlass- oder fallbezogen Personendaten übermittelt werden. Außerdem sind soweit erforderlich jeweils die Arten der möglichen übermittelten Daten aufgezählt.


Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden (Erste Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung – 1. BMeldDÜV)

§4 Automatisiertes Abrufverfahren zur Anmeldung (Vorausgefüllter Meldeschein)

Folgende Daten werden im Rückmeldeprozess von Meldebehörde der neuen Wohnung an die Meldebehörde der bisherigen Wohnung übermittelt: Familienname, Geburtsname; Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Ordensname, Künstlername, Geburtsdatum, Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, Geschlecht, zum gesetzlichen Vertreter: Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht, Auskunftssperren nach § 51 des Bundesmeldegesetzes, derzeitige Staatsangehörigkeiten, rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft, derzeitige Anschriften und Anschrift der letzten alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung, Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch die letzte Anschrift im Inland, Einzugsdatum, Auszugsdatum, Familienstand, bei Verheirateten oder Personen, die eine Lebenspartnerschaft führen, Datum und Ort der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft sowie bei Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland auch den Staat, zum Ehegatten oder Lebenspartner: Familienname, Vornamen, Geburtsname, Doktorgrad, Geburtsdatum, Geschlecht, derzeitige Anschriften im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde sowie Anschrift der letzten alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung außerhalb der Zuständigkeit der Meldebehörde, Auskunftssperren nach § 51 des Bundesmeldegesetzes, zu minderjährigen Kindern: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift im Inland, Auskunftssperren nach § 51 des Bundesmeldegesetzes, Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Personalausweises, des anerkannten und gültigen Passes oder Passersatzpapiers, Auskunfts- und Übermittlungssperren, (2) Gemäß § 23 Absatz 4 Satz 2 des Bundesmeldegesetzes hat die Zuzugsmeldebehörde folgende Daten für den vorausgefüllten Meldeschein aufzunehmen und der Wegzugsmeldebehörde zu übermitteln: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift bei der Wegzugsmeldebehörde.

§7 Auswertung der Rückmeldung und Fortschreibung

Die Auswertung der Rückmeldung erfolgt bei Anmeldung einer alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung durch die Wegzugsmeldebehörde der alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung, bei Anmeldung einer Nebenwohnung durch die Meldebehörde der Hauptwohnung oder bei erneutem Zuzug aus dem Ausland durch die letzte Inlandsmeldebehörde.
Ist die neue Wohnung die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung der zugezogenen Person, so unterrichtet die Wegzugsmeldebehörde die Zuzugsmeldebehörde unverzüglich, spätestens jedoch drei Werktage nach Eingang der Rückmeldung darüber, ob Tatsachen nach § 3 Absatz 2 Nummer 1, 2 Buchstabe d, Nummer 3 bis 5, 7, 8 und 11 des Bundesmeldegesetzes vorliegen. Sie übermittelt der Zuzugsmeldebehörde auch das Sperrkennwort und die Sperrsumme des Personalausweises nach § 3 Absatz 1 Nummer 17 des Bundesmeldegesetzes. Ist die neue Wohnung die Nebenwohnung der zugezogenen Person, so unterrichtet die Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung die Zuzugsmeldebehörde unverzüglich, spätestens jedoch drei Werktage nach Eingang der Rückmeldung darüber, ob Tatsachen nach § 3 Absatz 2 Nummer 7 und 8 des Bundesmeldegesetzes vorliegen. In den Fällen des § 3 Absatz 2 Nummer 1, 4, 5, 7 und 8 des Bundesmeldegesetzes hat die Wegzugsmeldebehörde der Zuzugsmeldebehörde auch die Hinweise
zu übermitteln, die zum Nachweis der Richtigkeit dieser Daten erforderlich sind, soweit die Hinweise im Melderegister gespeichert sind.

Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen der Meldebehörden an Behörden oder sonstige öffentliche Stellen des Bundes (Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung – 2. BMeldDÜV)

§4 Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Jährlich bis zum 31. März werden folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden übermittelt: Familienname, Vornamen, derzeitige Anschrift. Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die betroffene Person ihr nach § 36 Absatz 2 BMG widersprochen hat.

§5 Datenübermittlung an die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit

Von den Personen, zu denen auch Daten von minderjährigen Kindern gespeichert sind, sind einmal jährlich bis zum 20. Oktober nach dem Stand des Melderegisters vom 20. September desselben Jahres folgende Daten zu übermitteln: Familienname, Geburtsname, Vornamen, Geburtsdatum, derzeitige Anschrift und Einzugsdatum.
Von Minderjährigen, die bei den o. a. Personen gemeldet sind, sind nach Maßgabe des Absatzes 2 folgende Daten zu übermitteln: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und ggfs. Sterbedatum

§6 Datenübermittlung an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung

Nach Speicherung einer Geburt, einer erstmaligen Erfassung einer Person aus sonstigen Gründen, einer Namensänderung, einer Änderung der Anschrift, des Geschlechts, des Doktorgrades, des Geburtsdatums, des Geburtsorts, einer Eheschließung, einer Begründung einer Lebenspartnerschaft oder im Sterbefall werden unverzüglich folgende Daten übermittelt: Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, -ort, -land, Geschlecht, derzeitige Anschrift (bei Umzug auch die vorherige Anschrift), Datum der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft, Sterbedatum.
Die Meldebehörden übermitteln zur Durchführung der Versicherung wegen Kindererziehung neben der Mitteilung der Geburt des Kindes eine Mitteilung über die Mutter mit den entsprechenden Daten (wie vorstehend) sowie bei Mehrlingsgeburten die Anzahl der geborenen Kinder, sonst die Zahl 1.
Im Sterbefall übermitteln die Meldebehörden der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung zusätzlich zu den vorstehenden Daten vom Ehegatten bzw. Lebenspartner: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, derzeitige Anschrift der Alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung.

§7 Datenübermittlung an das Bundeszentralregister

Die Meldebehörden übermitteln nach einer Namensänderung oder Änderung des Geburtsdatums dem Bundeszentralregister: Familienname, frühere Namen, Vornamen, Geburtsdatum, -ort, -land, derzeitige Anschrift, Datum und Bezeichnung und Aktenzeichen der Behörde, die eine Namensänderung verfügt hat.
Im Falle einer Änderung des Geburtsdatums ist das bisherige Geburtsdatum ebenfalls zu übermitteln.


§ 8 Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt

Die Meldebehörden übermitteln nach einer Änderung des Geburtsnamens oder des Vornamens einer Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat: Familienname, Geburtsname, Vornamen, Geburtsdatum, -ort, -land, Geschlecht, Datum und Bezeichnung und Aktenzeichen der Behörde, die eine Namensänderung verfügt hat.
Im Falle einer Änderung des Geburtsnamens ist der bisherige Geburtsname ebenfalls zu übermitteln.

§9 Datenübermittlung an das Bundeszentralamt für Steuern

Die Meldebehörden übermitteln nach Speicherung einer Geburt oder eines Sterbefalles, nach einer erstmaligen Erfassung einer Person aus sonstigen Gründen oder nach Speicherung einer Namensänderung, einer Änderung der Anschrift, des Geschlechts, des Doktorgrades, des Geburtstages oder Geburtsortes folgende Daten: Familienname, Geburtsname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, -ort, -land, Geschlecht, derzeitige Anschrift, Ein- und Auszugsdatum, Auskunftssperren nach § 51 BMG, Sterbedatum, Steuer-Identifikationsnummer bzw. Vorläufiges Bearbeitungsmerkmal.
Die Meldebehörden übermitteln bei einer Änderung der genannten Daten und Hinweise unter Angabe der Steuer-Identifikationsnummer und des Geburtsdatums folgende Daten: rechtliche Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgesellschaft sowie das dazugehörige Ein- bzw. Austrittsdatum, Familienstand, Datum der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft, Steuer-Identifikationsnummer oder Vorläufiges Bearbeitungsmerkmal des Ehegatten oder Lebenspartners, Steuer-Identifikationsnummer oder Vorläufiges Bearbeitungsmerkmal des Kindes (sofern dieses im örtlichen Zuständigkeitsbereich derselben Meldebehörde gemeldet ist).
Diese Mitteilungspflicht gilt entsprechend bei der erstmaligen Erfassung eines Einwohners nach Geburt oder Zuzug aus dem Ausland im Melderegister.

§10 Datenübermittlung an das Bundesverwaltungsamt

Die Meldebehörden übermitteln bis zum zehnten Tag des Kalendermonats, der dem Monat der Vollendung des 18. Lebensjahres der betroffenen Person vorausgeht, folgende Daten einer in das Ausland verzogenen Person, bei der der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit droht: Familienname, frühere Namen, Vornamen, Geburtsdatum, -ort, -land, Geschlecht, letzte Anschrift im Inland, bei Wegzug Anschrift oder Staat im Ausland, Datum des Auszugs, mögliches Merkmal gemäß § 29 Staatsangehörigkeitsgesetz (Optionsmerkmal)
Die Meldebehörde, bei der sich eine erklärungspflichtige Person nach § 29 Absatz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, die 18, aber noch keine 23 Jahre alt ist, als aus dem Ausland kommend angemeldet hat, übermittelt werden folgende Daten übermittelt: Familienname, frühere Namen, Vornamen, Geburtsdatum, -ort, -land, Geschlecht, derzeitige und letzte frühere Anschrift im Inland, Zuzugsstaat, Datum des Wegzuges in das Ausland, mögliches Merkmal gemäß § 29 Staatsangehörigkeitsgesetz (Optionsmerkmal).


Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Bevölkerungsstatistikgesetz – BevStatG)

§4 Wanderungsstatistik

Die Meldebehörden übermitteln den Statistischen Landesämtern bei Anmeldung, Abmeldung sowie Wohnungsstatuswechsel folgende Daten: Ein- und Auszugsdaten, Datum des Statuswechsels, Datum des letzten Zuzuges aus dem Ausland oder Wegzuges ins Ausland Neue Wohnung, Wohnungsstatus, Geschlecht, Geburtstag, -ort, -land, Familienstand, Staatsangehörigkeit, rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft.

§5 Bevölkerungsfortschreibung

Die Meldebehörden übermitteln den Statistischen Landesämtern beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, soweit nicht durch Geburt erworben, beim Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, bei Ehescheidung, Aufhebung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft folgende Daten: Wohnort, Geschlecht, Geburtsdatum, -ort, -land, Familienstand, Tag des Erwerbs oder Verlustes der deutschen Staatsangehörigkeit, neu erworbene oder bisherige Staatsangehörigkeit.

Bundesmeldegesetz (BMG)

§42 Datenübermittlung an öffentliche Religionsgesellschaften

Die Meldebehörden übermitteln den öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften regelmäßig folgende Daten: Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordens- und Künstlername, Geburtsdatum, -ort, -land, Angaben zum gesetzlichen Vertreter (Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift, Sterbetag, Auskunftssperren gem. § 51 BMG), Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, Angaben zur eingetragenen Religionsgesellschaft, Anschriften, Ein- und Auszugsdatum, Familienstand (beschränkt auf die Angabe ob verheiratet bzw. Lebenspartnerschaft führend oder nicht), Anzahl der Kinder, Auskunftssperren gemäß § 51 BMG, Sterbedatum, -ort, -land.

Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

§72 Mitteilungen der Meldebehörden

Die Meldebehörden teilen den Ausländerbehörden bei Anmeldung, die Abmeldung, die Änderung der Hauptwohnung, die Eheschließung oder die Begründung einer Lebenspartnerschaft, die Scheidung, Nichtigerklärung oder Aufhebung der Ehe, die Aufhebung der Lebenspartnerschaft, die Namensänderung, die Änderung oder Berichtigung des staatsangehörigkeitsrechtlichen Verhältnisses, die Geburt und den Tod eines Ausländers folgende Daten mit: Familienname, frühere Namen, Vornamen, Geburtstag, -ort, -land, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Doktorgrad, Geschlecht, Familienstand, Angaben zum Gesetzlichen Vertreter (Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift), Einzugsdatum, frühere Anschrift, Angaben zum Dokument (Passart, ausstellende Behörde, Passnummer, Gültigkeitsdaten), Auszugsdatum, neue Anschrift, Datum des Beginns oder Endes einer Ehe oder Begründung einer Lebenspartnerschaft, Sterbedatum.

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag

ARD, ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice im Auftrag der Landesrundfunkanstalten

Eine Datenübermittlung an die jeweilige Landesrundfunkanstalt erfolgt von der Meldebehörde der Hauptwohnung, alleinigen Wohnung oder Nebenwohnung, die für eine volljährige betroffene Person aktuell zuständig ist oder war, bei den Anlässen Anmeldung, Abmeldung sowie im Sterbefall mit folgenden Daten: Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschriften (Haupt- und Nebenwohnung), Zuzugsland, Ein- und Auszugsdatum, Familienstand, Sterbedatum.

Waffengesetz (WaffG)

§44 Übermittlung an und von Meldebehörden

Die für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis zuständige Behörde teilt der für den Antragsteller zuständigen Meldebehörde die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis mit. Sie unterrichtet ferner diese Behörde, wenn eine Person über keine waffenrechtlichen Erlaubnisse mehr verfügt.
Die Meldebehörden teilen den Waffenerlaubnisbehörden Namensänderungen, Zuzug, Wegzug und Tod der Einwohner mit, für die das Vorliegen einer waffenrechtlichen Erlaubnis gespeichert ist.

Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengsatz – SprengG)

§39a Datenübermittlung an und von Meldebehörden

Die für die Erteilung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis zuständige Behörde teilt der für den Antragsteller/die Antragstellerin zuständigen Meldebehörde die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis mit. Sie unterrichtet ferner diese Behörde, wenn eine Person über keine sprengstoffrechtliche Erlaubnis mehr verfügt. Ist eine Person am 1. September 2005 Inhaber einer Erlaubnis, soll die Mitteilung binnen drei Jahren erfolgen.
Die Meldebehörden teilen den für die Erteilung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis zuständigen Behörden Namensänderungen, Wegzug und Tod der Einwohner mit, für die das Vorliegen einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis gespeichert ist. Auf Inhaber eines Befähigungsscheines nach § 20 finden die Absätze 1 und 2 entsprechende Anwendung.

Außerdem übermitteln die Meldebehörden im Rahmen ihrer Aufgabenzuweisung an bestimmte Datenempfänger des Landes einzelne, jeweils dort aufgeführte Daten. Diese regelmäßigen Datenübermittlungen erfolgen anlassbezogen.

Bundesmeldegesetz (BMG)

Datenübermittlung: Private Dritte

Art der Daten: gesetzlich zugelassene Daten aus dem Melderegister zur Erfüllung der in §§ 44 und 45 BMG genannten Aufgaben (Einfache und Erweiterte Melderegisterauskünfte).


Datenübermittlung: Behörden oder sonstige öffentliche Stellen (auf Ersuchen/Anfrage)

Art der Daten: gesetzlich zugelassene Daten aus dem Melderegister zur Erfüllung der in §§ 34 BMG genannten Aufgaben (Behördenauskünfte).

Datenübermittlung: Wohnungsgeber

Art der Daten: gesetzlich zugelassene Daten aus dem Melderegister zur Erfüllung der in § 50 Absatz 4 BMG genannten Aufgaben (Wohnungsgeberauskunft)

Personalausweisgesetz und Passgesetz

Datenempfänger: Ausweis- bzw. Passhersteller (Bundesdruckerei)

Art der Daten: gesetzlich zugelassene Daten aus dem Pass- bzw. Ausweisregister und erforderlicher verfahrensbedingter Hinweisdaten zur Antragsverarbeitung für den Ausweis- bzw. Passhersteller zur Herstellung von Personalausweisen und Reisepässen gemäß § 8 Personalausweisverordnung bzw. § 3 Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung.

Datenempfänger: andere Ausweis- bzw. Passbehörden

Art der Daten: gesetzlich zugelassene Daten aus dem Pass- bzw. Ausweisregister zur Erfassung und Fortschreibung der Registerdaten des Ausweis- bzw. Passregisters gemäß §§ 8, 10 und 11 PAuswG bzw. § 19 PassG.

Datenempfänger: Sperrlistenbetreiber (Bundesverwaltungsamt – BVA)

Art der Daten: gesetzlich zugelassene Daten aus dem Ausweisregister zur Führung der Sperrliste für Personalausweise gemäß §§ 7 und 10 PAuswG.

Datenempfänger: Polizei- und Ordnungsbehörden

Art der Daten: gesetzlich zugelassene Daten aus dem Pass- bzw. Ausweisregister zur Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß §§ 11 und 25 PAuswG bzw. §§ 22 und 22a PassG.

Datenübermittlung nach Landesrecht

Hinsichtlich der Informationen zu denen nach Landesrecht anlassbezogene Datenübermittlungen erfolgen, verweisen wir auf die Vorgaben des Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz Ihres Landes und der Verordnung über regelmäßige Datenübermittlungen Ihres Landes.

Datenempfänger: SAKD als Landesregister

Art der Daten : gesetzlich zugelassene Daten aus dem Melderegister zur Erfüllung der in §§ 2, 5, 6 und 8 des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes (SächsAGBMG) und § 2 des Sächsischen Kindergesundheits- und Kinderschutzgesetzes (SächsKiSchG) beschriebenen Aufgaben.

Datenempfänger: öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften

Art der Daten: gesetzlich zugelassene Daten aus dem Melderegister durch automatisierten Abruf zur Erfüllung der in § 7 des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes (SächsAGBMG) in Verbindung mit § 14 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes (Sächsische Meldeverordnung – SächsMeldVO) beschriebenen Aufgaben.

Datenempfänger: Staatskanzlei

Art der Daten: gesetzlich zugelassene Daten aus dem Melderegister zur Erfüllung der in § 11 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes (Sächsische Meldeverordnung – SächsMeldVO) beschriebenen Aufgaben.

Datenempfänger: Landeskriminalamt

Art der Daten: gesetzlich zugelassene Daten aus dem Melderegister zur Erfüllung der in § 12 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes (Sächsische Meldeverordnung – SächsMeldVO) beschriebenen Aufgaben.

Datenempfänger: Landkreise und Kreisfreie Städte zur Überwachung der Erfüllung der Anmeldepflichten

Art der Daten: gesetzlich zugelassene Daten aus dem Melderegister zur Erfüllung der in § 13 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes (Sächsische Meldeverordnung – SächsMeldVO) beschriebenen Aufgaben.

Datenempfänger: andere Behörden, öffentliche Stellen und Gerichte des Freistaates Sachsen sowie deren Aufsicht unterstehenden Personen des öffentlichen Rechts

Art der Daten: gesetzlich zugelassene Daten aus dem Melderegister zur Erfüllung der in §§ 15 und 17 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes (Sächsische Meldeverordnung – SächsMeldVO) beschriebenen Aufgaben im Rahmen eines Automatisierten Abrufverfahrens.

Datenempfänger: Polizeidienststellen und für die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen

Art der Daten: gesetzlich zugelassene Daten aus dem Melderegister zur Erfüllung der in § 18 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes (Sächsische Meldeverordnung – SächsMeldVO) beschriebenen Aufgaben im Rahmen eines Automatisierten Abrufverfahrens.

Datenempfänger: Landesamt für Verfassungsschutz

Art der Daten:gesetzlich zugelassene Daten aus dem Melderegister zur Erfüllung der in § 19 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes (Sächsische Meldeverordnung – SächsMeldVO) beschriebenen Aufgaben im Rahmen eines Automatisierten Abrufverfahrens.

Datenempfänger: Ausländerbehörden

Art der Daten: gesetzlich zugelassene Daten aus dem Melderegister zur Erfüllung der in § 20 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes (Sächsische Meldeverordnung – SächsMeldVO) beschriebenen Aufgaben im Rahmen eines Automatisierten Abrufverfahrens.

Datenempfänger: Kommunaler Versorgungsverband Sachsen

Art der Daten: gesetzlich zugelassene Daten aus dem Melderegister zur Erfüllung der in § 21 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes (Sächsische Meldeverordnung – SächsMeldVO) beschriebenen Aufgaben im Rahmen eines Automatisierten Abrufverfahrens.

Datenempfänger: Vermessungsverwaltung

Art der Daten: gesetzlich zugelassene Daten aus dem Melderegister zur Erfüllung der in § 22 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes (Sächsische Meldeverordnung – SächsMeldVO) beschriebenen Aufgaben im Rahmen eines Automatisierten Abrufverfahrens.

Datenempfänger: Wohngeldbehörden

Art der Daten: gesetzlich zugelassene Daten aus dem Melderegister zur Erfüllung der in § 23 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes (Sächsische Meldeverordnung – SächsMeldVO) beschriebenen Aufgaben im Rahmen eines Automatisierten Abrufverfahrens.

Datenempfänger: Waffenbehörden

Art der Daten: gesetzlich zugelassene Daten aus dem Melderegister zur Erfüllung der in § 24 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes (Sächsische Meldeverordnung – SächsMeldVO) beschriebenen Aufgaben im Rahmen eines Automatisierten Abrufverfahrens.

Datenempfänger: Landesdirektion Sachsen

Art der Daten: gesetzlich zugelassene Daten aus dem Melderegister zur Erfüllung der in § 25 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes (Sächsische Meldeverordnung – SächsMeldVO) beschriebenen Aufgaben im Rahmen eines Automatisierten Abrufverfahrens.

Datenempfänger: Staatsanwaltschaften und strafverfolgend tätig werdende Finanzbehörden

Art der Daten: gesetzlich zugelassene Daten aus dem Melderegister zur Erfüllung der in § 26 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes (Sächsische Meldeverordnung – SächsMeldVO) beschriebenen Aufgaben im Rahmen eines Automatisierten Abrufverfahrens.

Datenempfänger: Finanzämter und das Landesamt für Steuern und Finanzen

Art der Daten: gesetzlich zugelassene Daten aus dem Melderegister zur Erfüllung der in § 28 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes (Sächsische Meldeverordnung – SächsMeldVO) beschriebenen Aufgaben im Rahmen eines Automatisierten Abrufverfahrens.

Datenempfänger: Straßenverkehrsbehörden als Fahrerlaubnis- und Zulassungsbehörden

Art der Daten: gesetzlich zugelassene Daten aus dem Melderegister zur Erfüllung der in § 29 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes (Sächsische Meldeverordnung – SächsMeldVO) beschriebenen Aufgaben im Rahmen eines Automatisierten Abrufverfahrens.

Datenempfänger: Behörden mit Aufgaben in der Schülerbeförderung

Art der Daten: gesetzlich zugelassene Daten aus dem Melderegister zur Erfüllung der in § 30 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes (Sächsische Meldeverordnung – SächsMeldVO) beschriebenen Aufgaben im Rahmen eines Automatisierten Abrufverfahrens.

Datenempfänger: Kassenärztliche Vereinigung

Art der Daten: gesetzlich zugelassene Daten aus dem Melderegister zur Erfüllung der in § 31 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes (Sächsische Meldeverordnung – SächsMeldVO) beschriebenen Aufgaben im Rahmen eines Automatisierten Abrufverfahrens.

Datenempfänger: Kommunaler Sozialverband Sachsen

Art der Daten: gesetzlich zugelassene Daten aus dem Melderegister zur Erfüllung der in § 32 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes (Sächsische Meldeverordnung – SächsMeldVO) beschriebenen Aufgaben im Rahmen eines Automatisierten Abrufverfahrens.

Datenempfänger: Sozialbehörden

Art der Daten. gesetzlich zugelassene Daten aus dem Melderegister zur Erfüllung der in § 33 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes (Sächsische Meldeverordnung – SächsMeldVO) beschriebenen Aufgaben im Rahmen eines Automatisierten Abrufverfahrens.

Datenempfänger: Gesundheitsbehörden

Art der Daten. gesetzlich zugelassene Daten aus dem Melderegister zur Erfüllung der in § 34 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes (Sächsische Meldeverordnung – SächsMeldVO) beschriebenen Aufgaben im Rahmen eines Automatisierten Abrufverfahrens.

Datenempfänger: Jugendämter

Art der Daten. gesetzlich zugelassene Daten aus dem Melderegister zur Erfüllung der in § 35 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes (Sächsische Meldeverordnung – SächsMeldVO) beschriebenen Aufgaben im Rahmen eines Automatisierten Abrufverfahrens.

Datenempfänger: Jobcenter

Art der Daten. gesetzlich zugelassene Daten aus dem Melderegister zur Erfüllung der in § 36 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes (Sächsische Meldeverordnung – SächsMeldVO) beschriebenen Aufgaben im Rahmen eines Automatisierten Abrufverfahrens.

Datenempfänger: Unfallkasse Sachsen

Art der Daten. gesetzlich zugelassene Daten aus dem Melderegister zur Erfüllung der in § 37 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes (Sächsische Meldeverordnung – SächsMeldVO) beschriebenen Aufgaben im Rahmen eines Automatisierten Abrufverfahrens.

Datenempfänger: öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

Art der Daten. gesetzlich zugelassene Daten aus dem Melderegister zur Erfüllung der in § 38 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes (Sächsische Meldeverordnung – SächsMeldVO) beschriebenen Aufgaben im Rahmen eines Automatisierten Abrufverfahrens.

Datenempfänger: Staatsbetrieb Landestalsperrenverwaltung

Art der Daten. gesetzlich zugelassene Daten aus dem Melderegister zur Erfüllung der in § 39 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes (Sächsische Meldeverordnung – SächsMeldVO) beschriebenen Aufgaben im Rahmen eines Automatisierten Abrufverfahrens.

Datenempfänger: Flurbereinigungs- und Flurneuordnungsbehörden

Art der Daten. gesetzlich zugelassene Daten aus dem Melderegister zur Erfüllung der in § 40 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes (Sächsische Meldeverordnung – SächsMeldVO) beschriebenen Aufgaben im Rahmen eines Automatisierten Abrufverfahrens.

Angaben gemäß Artikel 13 der DS-GVO:

Verantwortlicher: Gemeinde Fraureuth
Name: Bürgermeister Matthias Topitsch
Anschrift: Hauptstraße 94, 08427 Fraureuth
Telefon: 03761 18160
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet www.fraureuth.de

Verantwortliche Stelle: Einwohnermeldeamt Fraureuth
Name: Frau Roßner
Anschrift: Hauptstraße 94, 08427 Fraureuth
Telefon: 03761 181613
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Datenschutzbeauftragter Gemeinde Fraureuth:
Name: Frau Zuleger
Anschrift: Fabrikgelände 12, 08427 Fraureuth
Telefon: 03761 189041
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte
Anschrift: Bernhard-von-Lindenau-Platz 1, 01067 Dresden (Postanschrift)
Kontor am Landtag, Devrientstraße 1, 01067 Dresden (Hausanschrift)
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: www.saechsdsb.de

Betroffenenrechte nach Artikel 12 der DS-GVO sind bei der o.a. verantwortlichen Stelle oder den (spezial)gesetzlich vorgesehenen Stellen geltend zu machen.

Diese Datenschutzinformation unterrichtet Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Grundlage des Vertrages über die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung der Gemeinde Fraureuth. Zu Ihren personenbezogenen Daten gehören gem. Art. 4 Nr. 1 DSGVO alle Informationen, die sich auf Ihre Person beziehen oder beziehen lassen, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen oder zu einer Kennnummer, mit der Ihre Person identifiziert werden kann.

Persönliche Informationen und personenbezogene Daten

Während Ihres Betreuungsverhältnisses erhebt und verarbeitet die Gemeinde Fraureuth Informationen (sowohl in Papierformat als auch in digitaler Form).
Zu diesen Daten können gehören:

- Stammdaten der Eltern (Namen, akademische Titel, Anschrift(en), Berufstätigkeit, Sorgerecht und Familienstand der Eltern, Personenkennzeichen, ggf. Daten von Betreuern/Amtsvormundschaften, Bescheide über Sorgerecht oder Betreuer/Amtsvormund, Gerichtsurteile, Pflegefamilien)

  • Kontaktdaten (E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Notfallkontakte)
  • Betreuungsdaten (Name, Vorname, Anschrift/Aufenthalt und Geburtsdatum des zu betreuenden Kindes, Betreuungszeit, Bescheide zur Übernahme der Elternbeiträge durch das Jugendamt)
  • Beitragsrelevante Daten (Angaben zu Alleinerziehenden, Geschwisterkinder in Kindertageseinrichtungen, Unterlagen anderer Einrichtungen)
  • Abrechnungsdaten (Bankverbindung bei vorliegender Einzugsermächtigung)
  • Gesundheitliche Daten (Einwilligungen zur Medikamentengabe, Bescheinigungen über ärztliche Untersuchungen und ärztliche Impfberatung, zahnärztliche Untersuchungen, Krankmeldungen, vorhanden sein/nicht vorhanden sein von ansteckenden Krankheiten, Beurteilungen von Therapeuten)
  • Protokolle über Entwicklung- und Elterngespräche
  • Förderpläne, Entwicklungstabellen, Gruppenbücher
  • Foto- und Dokumentationserlaubnisse, weitere Zustimmungen der Eltern z. B. zum Entfernen von Zecken
  • „Heimgeh“ und Abholzettel
  • Ummeldungen, Abmeldungen oder Ummeldungen in den Hort

Zwecke der Erhebung und Verarbeitung

Die Gemeinde Fraureuth erhebt, verarbeitet und nutzt Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich aufgrund des Vertragsverhältnisses zur Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertagesstätte der Gemeinde Fraureuth.
Dazu gehören:

  • Bearbeitung von Aufnahmeanträgen, Um- und Abmeldungen
  • Beginn, Durchführung und Beendigung des Betreuungsverhältnisses
  • Abrechnung der Elternbeiträge
  • Verarbeitung von Daten im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen mit anderen Kindertageseinrichtungen, Schulen oder Behörden

Eine Verarbeitung Ihrer Daten für andere als die genannten Zwecke erfolgt nur, soweit diese Verarbeitung mit den Zwecken des Betreuungsvertrages vereinbar ist. Wir werden Sie, vor einer derartigen Weiterverarbeitung Ihrer Daten, über diese Verarbeitung informieren und, soweit erforderlich, Ihre Einwilligung hierzu einholen.

Ihre Datenschutzrechte

Ihre Datenschutzrechte sind in Kapitel III (Art. 12 ff.) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geregelt. Nach diesen Vorschriften haben Sie ein Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten, über die Zwecke der Verarbeitung, über eventuelle Übermittlungen an andere Stellen und über die Dauer der Speicherung.
Zur Wahrnehmung Ihres Auskunftsrechts können Sie auch Auszüge oder Kopien erhalten. Sollten Daten unrichtig sein oder für die Zwecke, für die sie erhoben worden sind, nicht mehr erforderlich, können Sie die Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen. Soweit in den Verarbeitungsverfahren vorgesehen, können Sie Ihre Daten auch selbst einsehen und ggf. korrigieren.
Sollten sich aus Ihrer besonderen persönlichen Situation Gründe gegen eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ergeben, können Sie, soweit die Verarbeitung auf ein berechtigtes Interesse gestützt ist, einer Verarbeitung widersprechen. Wir werden in einem solchen Fall Ihre Daten nur dann verarbeiten, wenn hierfür besondere zwingende Interessen bestehen.
Bei Fragen zu Ihren Rechten und zur Wahrnehmung Ihrer Rechte kontaktieren Sie bitte die Gemeinde Fraureuth oder den betrieblichen Datenschutzbeauftragten.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

Grundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist der Vertrag über die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung der Gemeinde Fraureuth. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO.
Erhoben und verarbeitet werden hierfür Daten nur, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Soweit eventuell weitere Daten nicht unmittelbar für die Durchführung des Betreuungsvertrages erforderlich sind, stützt sich die Verarbeitung auf ein berechtigtes Interesse der Gemeinde gem. Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO.
Ein berechtigtes Interesse kann sich z. B. aus internen Organisations- und Verwaltungszwecken, zum Schutz der Einrichtungen, Anlagen und Vermögenswerte der Gemeinde sowie der Datenverarbeitungsanlagen und Daten ergeben. Eine Verarbeitung Ihrer Daten ist hier zulässig, wenn nicht der Schutz Ihrer Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten überwiegt.
Im Einzelfall können wir auch Ihre Einwilligung in die Verarbeitung oder Übermittlung Ihrer Daten einholen.
Ihre Einwilligung ist in diesen Fällen freiwillig und kann von Ihnen, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, für die Zukunft jederzeit widerrufen werden.
Aus einer Nichteinwilligung oder einem eventuellen späteren Widerruf einer Einwilligung entstehen Ihnen keinerlei Nachteile.

Übermittlung Ihrer persönlichen Informationen

Wir geben Ihre personenbezogenen Daten innerhalb der Gemeinde Fraureuth an die Bereiche weiter, die diese Daten zur Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten bzw. zu der Umsetzung unseres berechtigten Interesses benötigen.

Ihre persönlichen Daten werden an externe Stellen nur insoweit übermittelt oder offenbart, als dies durch eine Rechtsnorm vorgeschrieben oder zur Erfüllung des mit Ihnen abgeschlossenen Vertrages erforderlich ist oder aufseiten von der Gemeinde Fraureuth oder einer externen Stelle ein berechtigtes Interesse im o. g. Sinn besteht und die Übermittlung nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften zulässig ist.
Es können z.B. folgende Stellen Ihre Daten erhalten:

  • von uns eingesetzte Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO), Dienstleister für unterstützende Tätigkeiten und weitere Verantwortliche im Sinne der DSGVO, insbesondere in den Bereichen IT-Dienstleistungen, Unterstützung/Wartung von IT-Anwendungen, Archivierung, Belegbearbeitung, Buchhaltung und Controlling, Datenvernichtung, Kundenverwaltung, Marketing, Kreditinstitute
  • öffentliche Stellen und Institutionen bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung, nach denen wir zur Auskunft, Meldung oder Weitergabe von Daten verpflichtet sind oder die Datenweitergabe im öffentlichen Interesse liegt
  • Stellen und Institutionen aufgrund unseres berechtigten Interesses oder des berechtigten Interesses des Dritten (z. B. an Behörden, Auskunfteien, Inkasso, Rechtsanwälte, Gerichte, Gutachter, gemeindliche Stellen und Gremien sowie Kontrollinstanzen)
  • sonstige Stellen, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben.

Ihre persönlichen Daten und Informationen können von der Gemeinde Fraureuth auch Bevollmächtigten und Auftragnehmern, die für uns eine Dienstleistung erbringen, einschließlich Versicherern und Beratern, für berechtigte Zwecke offengelegt werden, soweit hierzu im Einzelfall nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften eine Erlaubnis besteht. Sollte dafür Ihre Einwilligung oder eine gesonderte Unterrichtung erforderlich sein, werden wir vorher Ihre Einwilligung einholen bzw. Sie rechtzeitig vorher darüber unterrichten.

Übermittlung Ihrer Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation

Eine Datenübermittlung an Drittländer findet nicht statt und ist auch nicht geplant.

Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten

Die zuständige Stelle für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer persönlichen Daten ist, soweit keine abweichenden vertraglichen Vereinbarungen getroffen worden sind:

Gemeinde Fraureuth
Hauptamt/Soziales
Hauptstraße 94
08427 Fraureuth

Die personenbezogenen Daten werden in Finanzdatenverarbeitungssystemen gespeichert und verarbeitet. Die technische Installation ist so gestaltet, dass nur ein eng gefasster Kreis von befugten Personen zugriffsberechtigt ist und jeder sonstige Zugriff oder sonstige Kenntnisnahme der Daten nach dem Stand der Technik ausgeschlossen ist.
Zusätzlich werden Papierakten geführt, welche verschlossen aufbewahrt werden und auf welche nur befugte Personen Zugriff haben.
Die Daten, welche für die Betreuung Ihres Kindes notwendig sind, werden in der jeweiligen Kindertageseinrichtung verschlossen aufbewahrt. Der Zugang ist nur berechtigten Personen möglich.

Verantwortlicher der Gemeinde Fraureuth nach der Datenschutzgrundverordnung:

Bürgermeister der Gemeinde Fraureuth
Herr Matthias Topitsch
Hauptstraße 94
08427 Fraureuth

Beschwerden über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

Sollten Sie Bedenken oder eine Frage zu der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Informationen haben, können Sie sich an das Hauptamt der Gemeinde Fraureuth, Abteilung Soziales wenden. Sie können sich aber auch unter den nachstehenden Kontaktdaten an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten oder an die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz wenden.

Datenschutzbeauftragte für die Gemeinde Fraureuth:
Frau Zuleger, Fabrikgelände 12, 08427 Fraureuth
Tel: 03761 189041, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Aufsichtsbehörde für den Datenschutz:
Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Bernhard-von-Lindenau-Platz 1, 01067 Dresden Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., www.saechsdsb.de

Dauer der Speicherung

Ihre personenbezogenen Daten werden nur gespeichert, solange die Kenntnis der Daten für die Zwecke des Betreuungsvertrages oder die Zwecke, für die sie erhoben worden sind, erforderlich ist oder gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungsvorschriften bestehen.

Diese Datenschutzinformation unterrichtet Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, welche in den Bereichen Buchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Steuern, Mahnung, Vollstreckung, Kasse und Haushalt der Gemeinde Fraureuth verarbeitet werden. Zu Ihren personenbezogenen Daten gehören gem. Art. 4 Nr. 1 DSGVO alle Informationen, die sich auf Ihre Person beziehen oder beziehen lassen, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen oder zu einer Kennnummer, mit der Ihre Person identifiziert werden kann.

Persönliche Informationen und personenbezogene Daten

Die Gemeinde Fraureuth erhebt, verarbeitet und archiviert Informationen (sowohl in Papierformat als auch in digitaler Form).
Zu diesen Daten können gehören:

  • Stammdaten von Privatpersonen, Firmen und Behörden (Namen, Anschrift, Kassenzeichen)
  • Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer (bei Firmen))
  • Zahlungsrelevante Daten (Bankverbindung, Rechnungen/Kostenbescheide)
  • Abrechnungsdaten (Bankverbindung bei vorliegender Einzugsermächtigung)

Zwecke der Erhebung und Verarbeitung

Die Gemeinde Fraureuth erhebt, verarbeitet und nutzt Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich zur Durchführung von vertraglichen und rechtlichen Zahlungsvorgängen der Gemeinde Fraureuth.
Dazu gehören:

  • Lohn- und Gehaltsbuchungen und Überweisungen
  • Überweisung und Buchung von Ein- und Ausgangsrechnungen sowie Kostenbescheiden
  • Beitreibung von Forderungen der Gemeinde Fraureuth (Mahnung und Vollstreckung)
  • Erstellung von Bilanzen und Steuererklärungen und gesetzlich vorgeschriebenen Vorgängen
  • Erstellen von Spendenbescheinigungen
  • Erhebung von Realsteuern

Eine Verarbeitung Ihrer Daten für andere als die genannten Zwecke erfolgt nur, soweit diese Verarbeitung mit den Zwecken der Zahlungs- und Buchungsvorgänge vereinbar ist. Wir werden Sie, vor einer derartigen Weiterverarbeitung Ihrer Daten, über diese Verarbeitung informieren und, soweit erforderlich, Ihre Einwilligung hierzu einholen.

Ihre Datenschutzrechte

Ihre Datenschutzrechte sind in Kapitel III (Art. 12 ff.) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geregelt. Nach diesen Vorschriften haben Sie ein Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten, über die Zwecke der Verarbeitung, über eventuelle Übermittlungen an andere Stellen und über die Dauer der Speicherung.
Zur Wahrnehmung Ihres Auskunftsrechts können Sie auch Auszüge oder Kopien erhalten. Sollten Daten unrichtig sein oder für die Zwecke, für die sie erhoben worden sind, nicht mehr erforderlich, können Sie die Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen. Soweit in den Verarbeitungsverfahren vorgesehen, können Sie Ihre Daten auch selbst einsehen und ggf. korrigieren.
Sollten sich aus Ihrer besonderen persönlichen Situation Gründe gegen eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ergeben, können Sie, soweit die Verarbeitung auf ein berechtigtes Interesse gestützt ist, einer Verarbeitung widersprechen. Wir werden in einem solchen Fall Ihre Daten nur dann verarbeiten, wenn hierfür besondere zwingende Interessen bestehen.
Bei Fragen zu Ihren Rechten und zur Wahrnehmung Ihrer Rechte kontaktieren Sie bitte die Gemeinde Fraureuth oder den betrieblichen Datenschutzbeauftragten.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

Grundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Durchführung von Zahlvorgängen in der Gemeinde Fraureuth ist die Erfüllung von Verpflichtungen aus Kaufverträgen, Vertragsverhältnissen und gesetzlichen Vorschiften. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 b) und c) DSGVO.
Erhoben und verarbeitet werden hierfür Daten nur, soweit dies für die Erfüllung von rechtlichen und vertraglichen Pflichten erforderlich ist. Soweit eventuell weitere Daten nicht unmittelbar für die Durchführung des Betreuungsvertrages erforderlich sind, stützt sich die Verarbeitung auf ein berechtigtes Interesse der Gemeinde gem. Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO.
Ein berechtigtes Interesse kann sich z. B. aus internen Organisations- und Verwaltungszwecken, zum Schutz der Einrichtungen, Anlagen und Vermögenswerte der Gemeinde sowie der Datenverarbeitungsanlagen und Daten ergeben. Eine Verarbeitung Ihrer Daten ist hier zulässig, wenn nicht der Schutz Ihrer Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten überwiegt.
Im Einzelfall können wir auch Ihre Einwilligung in die Verarbeitung oder Übermittlung Ihrer Daten einholen.
Ihre Einwilligung ist in diesen Fällen freiwillig und kann von Ihnen, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, für die Zukunft jederzeit widerrufen werden. Aus einer Nichteinwilligung oder einem eventuellen späteren Widerruf einer Einwilligung entstehen Ihnen keinerlei Nachteile.

Übermittlung Ihrer persönlichen Informationen

Wir geben Ihre personenbezogenen Daten innerhalb der Gemeinde Fraureuth an die Bereiche weiter, die diese Daten zur Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten bzw. zu der Umsetzung unseres berechtigten Interesses benötigen.

Ihre persönlichen Daten werden an externe Stellen nur insoweit übermittelt oder offenbart, als dies durch eine Rechtsnorm vorgeschrieben oder zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich ist oder aufseiten von der Gemeinde Fraureuth oder einer externen Stelle ein berechtigtes Interesse im o. g. Sinn besteht und die Übermittlung nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften zulässig ist.

Es können z.B. folgende Stellen Ihre Daten erhalten:

  • von uns eingesetzte Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO), Dienstleister für unterstützende Tätigkeiten und weitere Verantwortliche im Sinne der DSGVO, insbesondere in den Bereichen IT-Dienstleistungen, Unterstützung/Wartung von IT-Anwendungen, Archivierung, Belegbearbeitung, Buchhaltung und Controlling, Datenvernichtung, Kundenverwaltung, Marketing, Kreditinstitute
  • öffentliche Stellen und Institutionen bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung, nach denen wir zur Auskunft, Meldung oder Weitergabe von Daten verpflichtet sind oder die Datenweitergabe im öffentlichen Interesse liegt
  • Stellen und Institutionen aufgrund unseres berechtigten Interesses oder des berechtigten Interesses des Dritten (z. B. an Behörden, Auskunfteien, Inkasso, Rechtsanwälte, Gerichte, Gutachter, konzernangehörige Unternehmen und Gremien und Kontrollinstanzen)
  • sonstige Stellen, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben.

Ihre persönlichen Daten und Informationen können von der Gemeinde Fraureuth auch Bevollmächtigten und Auftragnehmern, die für uns eine Dienstleistung erbringen, einschließlich Versicherern und Beratern, für berechtigte Zwecke offengelegt werden, soweit hierzu im Einzelfall nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften eine Erlaubnis besteht. Sollte dafür Ihre Einwilligung oder eine gesonderte Unterrichtung erforderlich sein, werden wir vorher Ihre Einwilligung einholen bzw. Sie rechtzeitig vorher darüber unterrichten.

Übermittlung Ihrer Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation

Eine Datenübermittlung an Drittländer findet nicht statt und ist auch nicht geplant.

Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten

Die zuständige Stelle für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer persönlichen Daten ist, soweit keine abweichenden vertraglichen Vereinbarungen getroffen worden sind:

Gemeinde Fraureuth
Kämmerei
Hauptstraße 94
08427 Fraureuth

Die personenbezogenen Daten werden in Finanzdatenverarbeitungssystemen gespeichert und verarbeitet. Die technische Installation ist so gestaltet, dass nur ein eng gefasster Kreis von befugten Personen zugriffsberechtigt ist und jeder sonstige Zugriff oder sonstige Kenntnisnahme der Daten nach dem Stand der Technik ausgeschlossen ist. Zusätzlich werden Papierakten geführt, welche verschlossen aufbewahrt werden und auf welche nur befugte Personen Zugriff haben.

Verantwortlicher der Gemeinde Fraureuth nach der Datenschutzgrundverordnung:
Bürgermeister der Gemeinde Fraureuth
Herr Matthias Topitsch
Hauptstraße 94
08427 Fraureuth

Beschwerden über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

Sollten Sie Bedenken oder eine Frage zu der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Informationen haben, können Sie sich an die Kämmerei der Gemeinde Fraureuth wenden. Sie können sich aber auch unter den nachstehenden Kontaktdaten an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten oder an die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz wenden.

Datenschutzbeauftragte für die Gemeinde Fraureuth:
Frau Zuleger, Fabrikgelände 12, 08427 Fraureuth
Tel: 03761 189041, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Aufsichtsbehörde für den Datenschutz:
Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Bernhard-von-Lindenau-Platz 1, 01067 Dresden Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., www.saechsdsb.de

Dauer der Speicherung

Ihre personenbezogenen Daten werden nur gespeichert, solange sie für Zahlungs- und Buchführungsrelevante Vorgänge in der Gemeinde Fraureuth notwendig und erforderlich sind oder gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungsvorschriften bestehen.

1. Grundlegendes

Diese Datenschutzerklärung soll die Nutzer dieser Website informieren über die Art, den Umfang und den Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch den Websitebetreiber:

Gemeinde Fraureuth
Hauptstr. 94
08427 Fraureuth.

Der Schutz Ihrer Daten gehört zu den wichtigsten Grundsätzen der Gemeinde Fraureuth. Wir möchten Sie mit dieser Datenschutzerklärung über Art, Umfang und Zweck der von uns erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten informieren. Ferner möchten wir Sie über die Ihnen zustehenden Rechte aufklären.
Der Websitebetreiber nimmt Ihren Datenschutz sehr ernst und behandelt Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Vorschriften. Da durch neue Technologien und die ständige Weiterentwicklung dieser Webseite Änderungen an dieser Datenschutzerklärung vorgenommen werden können, empfehlen wir Ihnen sich die Datenschutzerklärung in regelmäßigen Abständen wieder durchzulesen.

Definitionen der verwendeten Begriffe (z.B. "personenbezogene Daten" oder "Verarbeitung") finden Sie in Art. 4 DSGVO.

Bei dem Besuch dieser Website erheben, verarbeiten und nutzen wir personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Im Folgenden geben wir Ihnen Informationen über die Art, den Umfang und den Zweck der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung von Daten im Rahmen dieser Internetpräsenz:

  1. Grundlegendes
  2. Information über die Erhebung personenbezogener Daten
  3. Ihre Rechte
  4. Erhebung personenbezogener Daten bei Besuch unserer Website
  5. Cookies
  6. Externe Links
  7. Sicherheit der Datenübertragung
  8. Änderung der Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung (DSE) gilt für alle Online-Angebote der Gemeinde Fraureuth. Auf Abweichungen/Ergänzungen für die o.g. Angebote wird, soweit erforderlich, in gesonderten Punkten dieser DSE hingewiesen. Für weitergehende Angebote (Drittanbieter) gelten die Datenschutzerklärungen des Drittanbieters, soweit nicht anders angegeben.

2. Information über die Erhebung personenbezogener Daten

Im Folgenden informieren wir über die Erhebung personenbezogener Daten bei Nutzung unserer Website. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind, z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adressen, Nutzerverhalten.

Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:

Herr Matthias Topitsch

Bürgermeister der Gemeinde Fraureuth
Hauptstr. 94
08427 Fraureuth
Telefon: 03761 – 1816-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Der Datenschutzbeauftragte der Gemeinde Fraureuth im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze sowie datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:

Frau Jane Zuleger
als Datenschutzbeauftragte der Gemeinde Fraureuth
Fabrikgelände 12
08427 Fraureuth
Telefon: 03761 – 18904-1
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Sollten Sie Fragen oder Anmerkungen zu unserem Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten haben oder möchten Sie Ihre Rechte als betroffene Person ausüben, wenden Sie sich bitte an unsere Datenschutzbeauftragte unter vorgenannten Kontaktdaten.

3. Ihre Rechte

Sie haben gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:

  • Recht auf Auskunft,
  • Recht auf Berichtigung,
  • Recht auf Löschung von Daten,
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Widerspruchsrecht),
  • Recht auf Datenübertragbarkeit,
  • Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
  • Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Zur näheren Erläuterung:

Recht auf Auskunft
Sie haben das Recht, jederzeit von uns unentgeltliche Auskunft sowie Bestätigung über die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten.

Recht auf Berichtigung

Sie haben das Recht, die unverzügliche Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht Ihnen das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.

Recht auf Löschung von Daten
Sie haben das Recht, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist oder nicht mit einer gesetzlichen Pflicht zur Aufbewahrung von Daten (z. B. Vorratsdatenspeicherung) kollidiert:

  • Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
  • Sie widerrufen ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung stützte und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
  • Sie legen gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder Sie legen gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
  • Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
  • Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem wir unterliegen.
  • Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.
  • Von uns gespeicherte Daten werden, sollten sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr vonnöten sein und es keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen geben, gelöscht. Falls eine Löschung nicht durchgeführt werden kann, da die Daten für zulässige gesetzliche Zwecke erforderlich sind, erfolgt eine Einschränkung der Datenverarbeitung. In diesem Fall werden die Daten gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

  • Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von Ihnen bestritten, und zwar für eine Dauer, die es uns ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
  • Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, Sie lehnen die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangen stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
  • Wir benötigen die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, Sie benötigen sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
  • Sie haben Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob unsere berechtigten Gründe gegenüber Ihren überwiegen.

Widerspruchsrecht
Nutzer dieser Webseite können von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu jeder Zeit widersprechen.

Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die gegenüber Ihren Interessen, Rechten und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche uns bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigem und maschinenlesbarem Format zu erhalten. Sie haben außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.
Ferner haben Sie bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.

Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
Sie haben das Recht die Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Sie haben das Recht sich jederzeit an eine Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder des mutmaßlichen Verstoßes zu wenden, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung verstößt.

Die Beschwerde ist z.B. bei dem für uns zuständigen Sächsischen Datenschutzbeauftragten möglich unter folgenden Kontaktdaten:

Sächsischer Datenschutzbeauftragter
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Telefon: 0351/493-5401
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Wenn Sie eine Berichtigung, Sperrung, Löschung oder Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten wünschen oder Fragen bzgl. der Erhebung, Verarbeitung oder Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten haben oder erteilte Einwilligungen widerrufen möchten, wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

(Hinweis zu gesetzlichen oder vertraglichen Vorschriften zur Bereitstellung personenbezogener Daten, Erforderlichkeit für den Vertragsschluss, Verpflichtung die personenbezogenen Daten bereitzustellen, mögliche Folgen der Nichtbereitstellung:

Die Bereitstellung personenbezogener Daten kann zum Teil gesetzlich vorgeschrieben sein (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass Sie uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellen, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Sie sind beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn wir mit Ihnen einen Vertrag abschließen. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag nicht geschlossen werden könnte.)

4. Erhebung personenbezogener Daten bei Besuch unserer Website

Bei der Nutzung der Website erheben wir nur die personenbezogenen Daten, die Ihr Browser an den Server der Website übermittelt (sogenannte „Server-Log-Files“). Wenn Sie unsere Website betrachten möchten, werden die folgenden Daten erhoben, die technisch erforderlich sind, um Ihnen unsere Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten (Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO):

  • verkürzte und damit anonymisierte IP-Adresse (Client-IP)
  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (Timestamp)
  • Clientsoftware des anfordernden Rechners, d.h. in der Regel Browsertyp, Betriebssystem und gewünschte Zugriffsmethode/Funktion
  • übermittelte Eingabewerte (z.B.: Suchbegriffe)
  • Zugriffsstatus des Web-Servers (z.B.: Datei übertragen, Datei nicht gefunden, Kommando nicht ausgeführt) und Namen der angeforderten Datei / Status-Code
  • Request-Zeile (Pfad der Ziel-Adresse ohne die Domain)
  • Größe des Response-Bodies (Größe der temporär von der Website vom Besucher heruntergeladenen Daten)
  • Referer, der vom Client gesendet wurde (zeigt an, von welcher Seite der Besucher der Website gekommen ist)
  • Die erfassten Daten werden spätestens nach 7 Tagen gelöscht.

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns per E-Mail oder über ein Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten (Ihre E-Mail-Adresse, ggf. Ihr Name und Ihre Telefonnummer, Adresse und Fax) von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, es sei denn es besteht dazu eine gesetzliche Verpflichtung (Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO).

Eine automatische Entscheidungsfindung oder Profiling nehmen wir nicht vor.

5. Cookies

Zusätzlich zu den zuvor genannten Daten werden bei Ihrer Nutzung unserer Website Cookies auf Ihrem Rechner gespeichert. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrer Festplatte dem von Ihnen verwendeten Browser zugeordnet gespeichert werden und durch welche der Stelle, die den Cookie setzt (hier durch uns), bestimmte Informationen zufließen. Cookies können keine Programme ausführen oder Viren auf Ihren Computer übertragen. Sie dienen dazu, das Internetangebot insgesamt nutzerfreundlicher und effektiver zu machen.

Einsatz von Cookies:
Diese Website nutzt folgende Arten von Cookies, deren Umfang und Funktionsweise im Folgenden erläutert werden:

  • Transiente Cookies
  • Persistente Cookies

Transiente Cookies werden automatisiert gelöscht, wenn Sie den Browser schließen. Dazu zählen insbesondere die Session-Cookies, welche am meisten von uns verwendet werden. Diese speichern eine sogenannte Session-ID, mit welcher sich verschiedene Anfragen Ihres Browsers der gemeinsamen Sitzung zuordnen lassen. Dadurch kann Ihr Rechner wiedererkannt werden, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren. Die Session-Cookies werden gelöscht, wenn Sie sich ausloggen oder den Browser schließen.

Persistente Cookies werden automatisiert nach einer vorgegebenen Dauer gelöscht, die sich je nach Cookie unterscheiden kann. Sie können die Cookies in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers jederzeit löschen.

Sie können Ihre Browser-Einstellung entsprechend Ihren Wünschen konfigurieren und z. B. die Annahme von Third-Party-Cookies oder allen Cookies ablehnen. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie eventuell nicht alle Funktionen dieser Website nutzen können.

6. Externe Links

Die Website enthält Links (Verzweigungen) zu anderen Internetseiten. Solche Links sind durch bestimmte Symbole und meist durch die explizit ausgeschriebene Internetadresse erkennbar. Beim Ausführen externer Links wird ein neues Browserfenster geöffnet.

Die Links werden bei der Einbindung nur kursorisch geprüft und bewertet. Eine kontinuierliche inhaltliche Prüfung ist weder beabsichtigt noch möglich. Wir haben jedoch weder Einfluss auf die erhobenen Daten und Datenverarbeitungsvorgänge, noch sind uns der volle Umfang der Datenerhebung, die Zwecke der Verarbeitung, die Speicherfristen bekannt. Auch zur Löschung der erhobenen Daten durch den Anbieter liegen uns keine Informationen vor.

7. Sicherheit der Datenübertragung

Alle hier eingegebenen Daten werden mit SSL (Secure Socket Layer) verschlüsselt übertragen. Je nach Browser (-einstellung und -version) handelt es sich dabei bei neueren Browserversionen um eine 256-Bit oder 128-Bit Verschlüsselung, bei älteren Versionen ist die Verschlüsselungsstärke entsprechend geringer.

Sobald die geschützten Seiten aufgerufen werden, übermittelt unser Server einen öffentlichen Schlüssel an Sie. Ihr Browser prüft automatisch diesen Schlüssel und erkennt damit, dass es sich um www.fraureuth.de handelt. Daraufhin sendet Ihr Browser eine Zufallskombination zurück. Diese Zufallskombination wird mit unserem öffentlichen Schlüssel codiert. Somit kann nur unser Server die übersandten Daten entschlüsseln und verschlüsselt die Session. Es wird hiermit eine Art "Tunnel" zwischen Ihren Browser und unserem Server aufgebaut. Ein Eindringen von außen wird damit grundsätzlich ausgeschlossen.

8. Änderungen dieser Datenschutzerklärung

Wir halten diese Datenschutzerklärung immer auf dem neuesten Stand. Deshalb behalten wir uns vor, sie von Zeit zu Zeit zu ändern und Änderungen bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Daten nachzupflegen.

Standort
Hauptstraße 83 a
08427 Fraureuth
Ortswehrleiter
Herr Päsler
0163-6332091
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stellvertretende Ortswehrleiter
Herr Schille
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Additional Information

Europa- und Kommunalwahl

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Kommunal Nachrichten

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Wissenswertes

Bundesland:
Sachsen
Direktionsbezirk:
Chemnitz
Landkreis:
Zwickau
Höhe:
330 m ü. NN
Fläche:
22,59 km²
Einwohner:
ca. 5000
Postleitzahl:
08427
Vorwahl:
+ 49 (0) 3761
Kfz-Kennzeichen:
Z
Gemeindeschlüssel:
14 5 24 060
Gemeindegliederung:
4 Ortsteile
. .

Kontakt

Rathaus

Rathaus Fraureuth

Hauptstraße 94
08427 Fraureuth
barrierefreies Gebäude

Tel: 03761-1816-0
Fax: 03761-1816-20
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Bauamt

Bau- und Gewerbeamt Fraureuth

Fabrikgelände 12
08427 Fraureuth
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