Hier finden Sie aktuelle Bekanntmachungen, Ausschreibungen und Grundstücksverkäufe der Gemeinde Fraureuth.
Wichtige Informationen aus der Kämmerei zur neuen Grundsteuer 2025
Keine Zahlung ohne neuen Bescheid
Bitte warten Sie auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid von der Gemeinde Fraureuth!
Aufgrund der ab 1. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig wird auch die Festsetzung der Grundsteuern den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst.
Die Gemeinde Fraureuth informierte Sie bisher durch jährliche öffentliche Bekanntmachungen, dass die zuletzt erteilten Grundsteuerbescheide zugleich auch Vorauszahlungsbescheide für die Folgejahre waren. Sie wurden in diesem Fall aufgefordert, bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides jährlich zu bestimmten Fälligkeitsterminen Zahlungen auf die Grundsteuer zu leisten.
Diese Zahlungsverpflichtungen entfallen ab dem 1. Januar 2025 zunächst.
Sollten Sie Ihrem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte unbedingt.
Sofern für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, wird in jedem Falle [nach dem 1. Januar 2025] ein neuer Grundsteuerbescheid versandt.
Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem ein neuer Steuerbescheid erlassen wurde.
Kämmerei/Steuern
Gemeinde Fraureuth